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Die Hortbetreuung der Kita Herrnweiher bleibt erhalten
Die Hortbetreuung im Haus 2 der Kindertagesstätte Herrnweiher bleibt erhalten. Diese Nachricht überbrachte Oppenheim Erste Beigeordnete Dr. Helga Schmadel dem Stadtrat in seiner Sitzung am 21.9.2022. Anders als bisher gibt es jedoch nur noch eine Hortgruppe mit bis zu 25 Kindern und auch die Betreuungszeiten der Einrichtung sind auf 8 Uhr bis 16 Uhr reduziert.
Diese Neuausrichtung ist das Ergebnis eines umfangreichen Abstimmungsprozesses mit Kita-Leitung, Eltern und Fachbehörden. „Wir sind froh, dass wir den Oppenheimer Familien weiterhin ein zwar reduziertes, aber dafür verlässliches Betreuungsangebot für Kinder auch von 6 bis14 Jahren bieten können", betont Schmadel. Die bisherige Situation habe zu einer großen Unzufriedenheit bei Eltern, aber auch bei der Belegschaft geführt. „Es nützt nichts, etwas anzubieten, was man nicht erfüllen kann. Jetzt sind wir auf einem für alle verlässlichen Kurs", zeigt sich Schmadel zuversichtlich. Die Situation habe sich inzwischen deutlich entspannt.
Weitere Fachkräfte gesucht
Grund für die schwierige Situation und die in der Folge notwendigen Anpassungen waren die neuen Anforderungen aus dem Kita-Zukunfts-Gesetzes des Landes Rheinland-Pfalz, das einen höheren Betreuungsschlüssel für die Kinder vorsieht – in einer ohnehin angespannten Personalsituation aufgrund des Mangels an pädagogischen Fachkräften. Das habe zu erheblichen Engpässen in der Betreuung geführt, sodass für die Familien keine Verlässlichkeit mehr gegeben war, die jedoch wichtig sei für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ergänzt Stadtbürgermeisterin Silke Rautenberg. So werden jetzt im Haus 2 in der Schulstraße neben der Kita-Regelgruppe mit den Drei- bis Sechsjährigen 24 Hortkinder betreut. Die Betriebserlaubnis wurde bereits entsprechend angepasst.
Rautenberg beziffert den aktuellen Personalbedarf für das Haus 2 auf 219,18 Stunden pro Woche. 70 Prozent der Betreuungsleistung müsse durch pädagogisches Fachkräftepersonal erbracht werden, 30 Prozent könnten durch Assistenzkräfte abgedeckt werden, FSJler und Auszubildende dürften nicht mitgerechnet werden. Das Land mache ganz klare Vorgaben: Die Aufsichtspflicht sei dann erfüllt, wenn mindestens zwei Personen, davon eine pädagogische Fachkraft und eine Assistenzkraft in jeder der beiden Gruppen vor Ort ist. In Spitzenzeiten sollten zudem weitere Personen anwesend sein.
„Der Markt um pädagogische Fachkräfte wird noch einige Jahre stark umkämpft sein, in diesem Wettbewerb wollen wir uns besser positionieren", so Rautenberg. Erste Schritte dafür seien bereits getan. So werde inzwischen auch auf Facebook um Personal geworben und auch die Beschäftigten seien bei der Personalsuche aktiv eingebunden. Auch die konkrete Arbeitsplatzsituation in den Kindertagesstätten der Stadt werde Stück für Stück verbessert. Sollte es irgendwann wieder genug Erzieher geben wird, dann könne die Betriebserlaubnis im Haus 2 auch wieder auf 40 Hortkinder erweitert werden, blicken Rautenberg und Schmadel in die Zukunft. Aktuell dürfe es jedoch auch aufgrund der baulichen Situation im Haus 2 maximal eine Kita-Regelgruppe und eine Hortgruppe geben. Für die Stadt ist die Bereitstellung von ausreichend Kita-Plätzen eine Pflichtaufgabe, im Gegensatz dazu ist der Hort eine freiwillige Leistung. „Die Hortbetreuung wollen wir gerne erhalten und ggf. auch wieder ausbauen, aber wir müssen uns auch an den Gegebenheiten orientieren. Mit Luftschlössern ist niemandem geholfen" so Rautenberg und Schmadel abschließend.
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